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Information

Bürger- und Unternehmensservice (BUS) Rheinland-Pfalz

Über den Bürger- und Unternehmensservice des Landes Rheinland-Pfalz (www.bus.rlp.de) können Sie die für Ihr Anliegen jeweils zuständige Behörde ermitteln. Dort finden Sie Informationen zu mehr als 3.000 Verwaltungsleistungen. Alternativ nennt Ihnen der Einheitliche Ansprechpartner gerne die zuständige Behörde.

zu BUS RLP

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Unser Angebot

Behördengänge abnehmen

Der Einheitliche Ansprechpartner kann Sie in ihren Behördengängen unterstützen und Verwaltungsverfahren für Sie abwickeln. Der EAP ist bei der SGD Nord angesiedelt und vermittelt kompetente Berater zu verschiedenen Themen, z.B. im Rahmen der Existenzgründung.

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Informationen

Corona-Virus: Informationen für Unternehmen

Für Fragen zu den Corona-Programmen für Unternehmen oder Solo-Selbständige, finden Sie über auf der Seite des Wirtschaftsministeriums weitere Informationen, sowie die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner/Innen.

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Unser Angebot

Informationen

Der Einheitliche Ansprechpartner stellt Ihnen leicht zugänglich und verständlich Informationen bereit.

Was ist ein Einheitlicher Ansprechpartner?

Der Einheitliche Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlichen Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können.

Der Einheitliche Ansprechpartner unterliegt staatlicher Aufsicht und Haftung. Er bietet verlässliche Information und kompetente Begleitung von Behördengängen.

Für die Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners in Rheinland-Pfalz fallen keine Gebühren an. Kostenpflichtig können jedoch die jeweiligen Verwaltungs- bzw. Genehmigungsverfahren sein             (siehe untenstehende Gebührenverzeichnisse).

EAP-Infoblatt

Landesgebührengesetz

Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis)

Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)

Arbeiten mit ausländischem Berufsabschluss

 

 

Wer seinen ausländischen Berufsabschluss oder Qualifikationsnachweis anerkennen lassen will, um hier z.B. eine Stelle anzunehmen oder sich selbstständig zu machen, kann dabei die Hilfe des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen.

Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat am 28.01.2016 beschlossen, das landesweite Berufsqualifikations-feststellungsgesetz an die Berufsqualifikationsanerkennungs-richtlinie der EU anzupassen und in vielen Fällen auf Drittstaatler zu erweitern. Nähere Infos hier.

Einheitliche Ansprechpartner in Europa

Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen haben Einheitliche Ansprechpartner (Points of Single Contact) eingerichtet. Sie stehen Ihnen zur Verfügung, wenn Sie als Dienstleistungsunternehmen in anderen EU-Staaten tätig werden wollen.

EUGO-Netzwerk

 

 

Hier gelangen Sie zur nationalen Einstiegsseite der Einheitlichen Ansprechpartner in Deutschland:

Bundeswirtschaftsministerium

Einheitlicher Ansprechpartner

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